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Flugschule
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| Flugfunk I - 27.05.2002 um 21:09 |
Flugfunk I |
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| Mit freundlicher Empfehlung der |
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Anfragen
zur UL-Schulung allgemein sowie zu Terminen (auch individuelle Terminabsprachen
möglich),
Preisen etc. unter: oder direkt
bei der Flugschule Heinz Storch
unter:Tel / Fax
035891 47210 Funk 0177
3425644
www.flugschule-storch.de , info@flugschule-storch.de
(bitte unter
Hinweis auf diese Internetseite) |
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| Auf
dieser Seite erscheint regelmäßig Wissenswertes über die Ultraleicht - Fliegerei |
| Heute
zum Thema: |
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| Flugfunk I
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| In der Luft nimmt man, wie sicher jeder auch tagtäglich auf dem Lande, am Verkehr teil. Deshalb muss man sich in den vorhandenen Verkehr einreihen. Grundlage hierfür ist die Kommunikation mit dem Boden und anderen Luftfahrzeugen. Das ist der Flugfunk.
Die UL-Piloten benötigen zur Teilnahme am Flugfunk keine gesonderte Erlaubnis. Die entsprechende notwendige Grundausbildung erfolgt in der allgemeinen UL-Ausbildung. Andere Luftfahrzeugführer benötigen das Beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis (BZF) II - zur Teilnahme am Funkverkehr in deutscher Sprache - oder das BZF I - zur Teilnahme am Funkverkehr in englischer Sprache. Vorteil des BZF ist dabei, dass man in kontrollierte Lufträume (Umgebung von Verkehrsflughäfen) einfliegen darf, wenn man Inhaber eines solchen ist. Dies darf man als "normaler" UL'ler nicht. |
Der Flugfunk spielt sich im UKW-Band auf den Frequenzen zwischen 108.000 MHz und 137.000 MHz ab. Dabei wird auf den Frequenzen von 108.000 MHZ bis 117.975 MHz die Funknavigation (VOR) abgewickelt, auf den Frequenzen zwischen 118.000 MHz und 137.000 MHz der Sprechfunk. Dabei beträgt der Abstand zwischen den Kanälen 25 kHz. Weiterhin gibt es ungerichtete Funkfeuer (NDB) im Mittel- und Langwellenbereich zwischen 200 und 1750 kHz. Diese können nur mit speziellen Peilgeräten (ADF) genutzt werden.
Beim Flugfunk benutzt man die Amplitudenmodulation (AM), im Gegensatz zum Radio, wo die Frequenzmodulation (FM) eingesetzt wird. Dabei müssen sich die Gesprächspartner abwechseln, weshalb man diese Vorgehensweise beim Funken auch Wechselsprechbetrieb nennt.
Wichtige Sprechfunkfrequenzen, welche für spezielle Zwecke reserviert wurden, sind folgende: |
| 121.500 MHz |
Internationale Notruffrequenz |
| 120.975 MHz |
UL-, Hängegleiter- und Gleitsegelbetrieb |
| 122.100 MHz |
Militärische Wachfrequenz |
| 122.800 MHz |
Bord-Bord-Frequenz |
| 123.200 MHz |
Nationale Wachfrequenz des Fluginformationsdienstes |
| 123,425 MHz |
Ausbildungsbetrieb für UL, Hängegleiter und Gleitsegel |
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Außerdem gibt es gesonderte Rufzeichen für Luftfahrzeuge und Bodenstationen.
Bei Luftfahrzeugen setzt sich das Rufzeichen aus dem Kennzeichen zusammen (siehe dort auf den "alten Seiten"). Bei den Bodenstationen setzt sich das Rufzeichen aus dem Ortsnamen und einer Funktionsbezeichnung zusammen, z. B. "Dresden Turm". Die Funktionsbezeichnungen lauten: |
| Turm |
Flugplatzkontrolldienst an kontrollierten Plätzen |
| Rollkontrolle |
Bodenkontrolle an kontrollierten Plätzen |
| Information |
FIS (Fluginformationsdienst) |
| Info |
Bodenstation an unkontrollierten Plätzen |
| Rückholer |
Rückholfahrzeug für Segelflugzeuge |
| Start oder Schule |
Ausbildungsbetrieb |
| Verfolger |
Rückholfahrzeug für Freiballone |
| Vorfeld |
Flugplatzunternehmen auf großen Flugplätzen |
| Wettbewerb |
Wettbewerb |
| VOLMET |
Rundsendungen von Wetterberichten |
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Letzte Aktuallisierung am
letzte Änderung: 06.09.2010 , 19:10:18 |
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