Ultraleichtflugzeuge (UL's) - oder Luftsportgeräte, wie die korrekte Bezeichnung nach § 1 Abs. 2 Ziff. 9 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) lautet - lassen sich in zwei Kategorien unterteilen: gewichtskraftgesteuerte UL's (Trikes) und aerodynamisch gesteuerte UL's (Dreiachser) - mehr dazu jedoch später einmal.Gemeinsam ist beiden Kategorien die Fähigkeit zum Eigenstart mittels Ausstattung mit Motor, maximal 2 Sitzplätze, ein maximales Abfluggewicht von 450 kg (Doppelsitzer) bzw. 320 kg (Einsitzer) und eine Landegeschwindigkeit von maximal 65 km/h. Mit UL's darf nur bis zu einer Windstärke von 20 kts (36 km/h) gestartet werden. Kunstflug ist verboten - darunter versteht man bereits Kurven von mehr als 60° Querlage.
Durch die mögliche geringe Fluggeschwindigkeit und relativ geringe Flughöhe eignen sich UL's besonders für Fotoflüge.
In Deutschland ist es Pflicht, an jedem UL ein Rettungsgerät mitzuführen. Im Falle eines Falles wird ein Rettungsschirm geöffnet, an dem dann das gesamte UL zum Boden "gleitet" (mit ca. 6 - 7 m/s).
Zum Führen eines Luftsportgeräts ist eine Lizenz nötig, der Luftsportgeräte-Führer-Schein oder auch SPL (Sport-Pilot-Lizence) genannt.
UL's sind relativ kostengünstig in der Anschaffung und Unterhaltung. Wartungsarbeiten und Reparaturen können - soweit eine Änderung der aerodynamischen Eigenschaften nicht vorgenommen wird - selbst durchgeführt werden; getankt wird Benzin oder Super bleifrei. |